VERIFIZIERTES GESETZESEREIGNIS

Änderung des Bundesbezügegesetzes

BGBl. I Nr. 156/2024 · kundgemacht am 27. Dezember 2024 · Österreich, Bund

QUELLE

Amtliche Kundmachung

Der RIS-Eintrag weist das Bundesgesetz als BGBl. I Nr. 156/2024 aus.

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BETROFFENE NORM

Bundesbezügegesetz

Die Kundmachung fügt § 21 einen neuen Abs. 22 hinzu.

BESTÄTIGTER INHALT

Anpassung ausgesetzt

Der neue Absatz bestimmt, dass die dort genannte Anpassung des Ausgangsbetrages bis 31. Dezember 2025 entfällt.

Nachweis

Die amtliche Veröffentlichung enthält den Wortlaut: „Die in § 2 Abs. 2 vorgesehene Anpassung des Ausgangsbetrages gemäß § 3 des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, BGBl. I Nr. 64/1997, entfällt bis 31. Dezember 2025.“

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Informationsdaten, keine Rechtsberatung. Die amtliche Kundmachung im RIS bleibt maßgeblich. Ein allgemeines Inkrafttretensdatum wird in diesem Datensatz nicht behauptet, weil es nicht separat normalisiert wurde.